Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule

Stand: 22.09.2021 | Version 8.0

Alle Schulen müssen nach § 36 i.V.m. § 33 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen schulischen Hygieneplan verfügen, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und aller an Schule Beteiligten beizutragen.

Der vorliegende Rahmen-Hygieneplan Corona ist nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung verbindlich zu beachten.

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