Elternrat
Im Elternrat der Grundschule können sich Eltern für die Interessen und Rechte ihres Kindes einsetzen.
Der Elternrat ist die Vertretung der Eltern an einer Schule. Die Bezeichnung, die Zusammensetzung und die Aufgaben der Elternvertretung sind in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.
Das Ziel des Elternrats ist es, eine gute Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus zu ermöglichen und Eltern an allen Entscheidungen mitwirken zu lassen, welche die Schule betreffen. Er fungiert als Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus.