Krankheit eines Kindes
Krankheit eines Kindes
Wenn Ihr Kind krank ist und den Unterricht nicht besuchen kann, informieren Sie bitte am selben Tag vor Unterrichtsbeginn die Schule (per SchoolFox).
Bei einer Erkrankung von mehr als drei Tagen ist in der Regel eine schriftliche Entschuldigung erforderlich. In besonderen Fällen kann die Schule zusätzlich ein ärztliches Attest verlangen.
Sollte Ihr Kind an einer ansteckenden oder meldepflichtigen Krankheit leiden (z. B. Masern, Scharlach, Windpocken oder Keuchhusten), informieren Sie die Schule bitte umgehend. Dies dient dem Schutz aller Kinder und Mitarbeitenden.
Bitte schicken Sie Ihr Kind erst wieder zur Schule, wenn es gesund und belastbar ist. Nach der Rückkehr geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung über die Fehlzeit mit.


